Was passiert mit den eigenen digitalen Daten nach dem Tod?
Für viele Internetnutzer ist das unklar. Nur eine Minderheit regelt den digitalen Nachlass zu Lebzeiten.
Im Gegensatz zum Erbrecht an Sachgegenständen gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass.
Wenn im Todessfall, mit oder ohne Testament, nichts anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers, Smartphones, Tablets oder lokaler Speichermedien.
Damit dürfen sie die dort gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen. Deshalb sollte man die Entscheidung, ob die Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in die digitale Privatsphäre haben, zu Lebzeiten treffen. So kann ein Notar oder Nachlassverwalter unter Umständen entsprechende Datenbestände oder ganze Datenträger vernichten, bzw. konservieren lassen.
In persönlichen Dateien könnten sich sensible private Informationen befinden, die mancher mit ins Grab nehmen möchte.
Hinterbliebene treten in die Verträge des Verstorbenen ein. Gegenüber Email- und Cloud- (Datenspeicher) Anbietern haben sie im Normalfall Sonderkündigungsrecht.
Bei der Onlinekommunikation gilt aber zusätzlich das Fernmeldegeheimnis, das auch die Rechte der Kommunikationspartner des Verstorbenen schützt.
Zu Lebzeiten sollte geregelt werden, ob und in welchem Umfang die Erben im Todesfall Zugriff auf die Accounts erhalten.
Bei weitergehenden Fragen zu dieser Thematik, -die uns alle betrifft-, stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.