Folgende Ist-Situation habe ich persönlich erlebt:
Bei einer Kundin finde ich ein Samsung Galaxy Tablet vor.
Neu gekauft im Januar 2017 in einem bekannten Consumermarkt für Unterhaltungselektronik in Friedrichsdorf.
Kaufgrund war der Wunsch, elektronische Bücher auf dem Gerät zu lesen.
Die Kundin möchte nun ein Buch kaufen.
Ich überprüfe die hinterlegten Kontoinformationen. Dabei finde ich folgendes vor:
Ein vollständig eingerichtetes Google Play Store Konto sowie email – Konto mit FREMDEN Benutzernamen.
Im E-Mail Programm liegt fremde Email-Kommunikation.
Ich informiere meine Kundin darüber. Erschrocken über diese Information überlegen wir, ob es sich um eine Rückgabe von gekaufter Ware in dem Markt handelt.
Ich überzeuge meine Kundin, das es sich um einen gravierenden Fall von Datenmissbrauch handelt.
Ich verfasse in dem eingerichteten email Programm eine Email an eine dort vorgefundene email Adresse, dabei handelt es sich um die Geschäftsleitung des verkaufenden Marktes. In der email gebe ich mich zu erkennen.
Zwei Stunden später erhalte ich einen Anruf vom Marktleiter des Consumermarkt, der das Gerät verkauft hat.
Am Ende des Gespräches findet sich die Erklärung für diese Datenschutz widrige Konfiguration.
Bei dem Verkäufer in dem „Fachmarkt“ handelte es sich um einen Azubi. Dieser hat gänzlich unbedacht, für die unwissende Kundin, seine eigenen Registrierungsdaten in dem Kaufgegenstand eingetragen.
Unwissend darüber, dass bei Kaufverträgen im Play Store nicht die Kundin in der Rechnung drinsteht, sondern seine Daten.
Die Erkenntnis:
Unwissenheit eines gewerblich tätigen Verkäufers.
Nötigung eines Käufers, fremden Daten ausgesetzt zu sein.
Dabei glaubt man sich als in einem „Fachmarkt“ gut betreut und beraten.
Die Kundin möchte mit diesem Markt nichts mehr zu tun haben. Ich habe auf Ihren Wunsch das Gerät auf Fabrikeinstellungen zurück gesetzt.